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Investments optimieren: Die Kapitalertragsteuer, der Freistellungsauftrag und unsere Steuerminimierung

Kurzfassung:

  • Wer mit seinen Kapitalanlagen Gewinne erzielt, muss diese versteuern. Bei deutschen Finanzinstituten passiert das automatisch und du musst dich um nichts kümmern
  • Dank des Sparerpauschbetrages in Höhe von 1.000 Euro fallen jedoch nur Steuern für Erträge an, die diesen Betrag überschreiten
  • Damit die (Depot-) Bank deinen Sparerpauschbetrag ausschöpfen darf, musst du einen Freistellungsauftrag hinterlegen
  • Hast du den Freistellungsauftrag vergessen oder falsch verteilt, kannst du zu viel gezahlte Kapitalertragssteuern bei der ESt-Erklärung zurückholen (Anlage KAP)
  • Forget Finance hilft über die Steuerminimierung dabei, den Sparerpauschbetrag jährlich optimal auszunutzen, sodass mehr Netto-Rendite für dich bleibt

Was genau ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer ist eine Einkommenssteuer, die auf Erträge aus Kapitalanlagen, beispielsweise aus Dividenden, Zinsen oder dem Verkauf von Wertpapieren, Fondsanteilen oder ETFs anfällt. Im Wesentlichen heißt das für dich: Wenn du durch Kapitalanlagen Gewinne erzielst, musst du den Staat an diesen beteiligen. Aktuell beträgt der Steuersatz in der Regel 25% des Ertrags. Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer.

Wie zahle ich die Kapitalertragsteuer?

In Deutschland behalten die Finanzinstitute die Steuern auf deine Kapitalerträge ein und führen sie für dich direkt ans Finanzamt ab. Du musst dich also um nichts kümmern. Da die Steuern dann automatisch abgegolten sind, spricht man auch von der Abgeltungssteuer. Wenn du über ausländische Finanzinstitute Gewinne erzielst, musst du diese in deiner Steuererklärung angeben und die entsprechenden Kapitalertragsteuern selbst an das Finanzamt zahlen. 

Muss ich die Kapitalertragsteuer auf die volle Höhe meiner Gewinne zahlen?

Nein, musst du nicht, dank des sogenannten Sparer-Pauschbetrags. Als Einzelperson darfst du nämlich jedes Jahr bis zu 1.000 € an Kapitalgewinnen erzielen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen (seit 2023, davor 801 Euro pro Jahr). Ehepaare, die sich steuerlich zusammenveranlagen lassen, dürfen insgesamt 2.000 Euro steuerfreie Kapitalerträge erzielen. Nur auf den Betrag, der diesen sogenannten Sparerpauschbetrag oder Steuerfreibetrag übersteigt, werden Steuern fällig. Um von diesem Freibetrag zu profitieren, musst du einen Freistellungsauftrag bei den Finanzinstituten, bei denen du Kapitalerträge generierst, hinterlegen. 

Wie funktioniert der Freistellungsauftrag?

Über den Freistellungsauftrag teilst du z.B. deinen Finanzdienstleistern mit, bis zu welchem Betrag Kapitalerträge bei ihnen steuerfrei bleiben sollen. Ohne diesen Auftrag werden automatisch Steuern auf alle Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wenn du deinen Sparer-Pauschbetrag nutzen möchtest, musst du also deinen Freistellungsauftrag einrichten.

Ist es möglich, bei mehreren Banken bzw Finanzdienstleistern Freistellungsaufträge zu erteilen?

Ja, das ist möglich. Es ist jedoch wichtig, darauf zu achten, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro nicht übersteigt. Andernfalls wirst du früher oder später Post vom Finanzamt bekommen. Zu hohe Freistellungsaufträge stellen nämlich eine Verletzung des Steuerrechts dar und können zu einer Ordnungsstrafe führen.  

So kannst du deinen Freibetrag z.B aufteilen: 

  • 150 Euro bei der Bank, bei der du Zinsen auf dein Tagesgeldkonto erhältst.
  • 800 Euro bei Forget Finance.
  • 50 Euro bei einem Broker, bei dem du Dividenden-Aktien hältst.

Was passiert, wenn die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen?

Auf Erträge, die den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, werden Steuern fällig. Dein Finanzdienstleister wird in diesem Fall – wie eingangs beschrieben – die 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt abführen. 

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag hinterlegt oder den Sparerpauschbetrag ungünstig verteilt habe?

Wenn du keinen Freistellungsauftrag hinterlegst oder dieser zu gering ausfällt und du deinen Sparerpauschbetrag nicht vollständig nutzt, wird dein entsprechender Finanzdienstleister die Abgeltungssteuer auf deine Kapitalerträge ans Finanzamt abführen. 

Die zu viel gezahlte Steuer kannst du dir aber über deine Einkommensteuererklärung zurückholen. Hierfür musst du das Formular „Einkünfte aus Kapitalvermögen” (Anlage KAP) ausfüllen. Darüber ist es auch möglich, Verluste und Gewinne verschiedener Depotbanken miteinander zu verrechnen. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du zu viel Kapitalertragssteuern gezahlt hast, ist es auf jeden Fall sinnvoll, die Jahressteuerbescheinigungen (ggf. von verschiedenen Depotbanken) bei der Steuererklärung anzugeben – so bekommst du ggf. etwas zurück.

Wie hilft mir Forget Finance dabei, meine Steuern zu minimieren?

Bei eingeschalteter Steuerminimierung überwachen wir durchgehend die Ertragssituation in deinem Forget Finance Konto. Durch regelmäßiges ver- und direkt wieder ankaufen von Fondsanteilen realisieren wir soweit Gewinne für dich, wie es dein im Freistellungsauftrag hinterlegter Sparerpauschbetrag zulässt. 

Für die entsprechenden Transaktionen fallen für dich keine Gebühren an. 

Da der Ver- und erneute Ankauf exakt zeitgleich stattfindet, bleibt der Kurs identisch und es entsteht kein Kursrisiko für dich.

Hier ein Beispiel:

Du legst dein Geld für 10 Jahre an. Nach 10 Jahren hast du einen Gewinn von 10.000 Euro erzielt. Dein Gewinn wird nun mit rund 27 % besteuert – bis auf den Freibetrag von derzeit 1.000 Euro. Es fallen also rund 2.430 Euro Steuern für dich an (27% von 9.000 Euro) Hast du die Steuerminimierung aktiviert, nutzt du deinen Freibetrag allerdings jedes Jahr, also 10 x 1.000 Euro. Im Idealfall wird dein gesamter Gewinn daher also nicht versteuert und du sparst dir die 2.430 Euro, yay! 

Wie aktiviere ich die Steuerminimierung bei Forget Finance?

Sobald du dein Depot bei uns eröffnet hast, kannst du deinen Freistellungsauftrag hinterlegen und deine Steuerminimierung aktivieren.

Das geht ganz einfach über dein Profil in der App.

Du kannst die Höhe deines Freistellungsauftrags bei uns jederzeit anpassen und gleichzeitig einsehen, wie viel der angegebenen Summe du schon verwendet hast. 

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